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   OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz)   

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https://dejure.org/2020,28045
OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz) (https://dejure.org/2020,28045)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.09.2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz) (https://dejure.org/2020,28045)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. September 2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz) (https://dejure.org/2020,28045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Kein Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei vollzugsöffnenden Maßnahmen; Beurteilung der Flucht- und Missbrauchsgefahr unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots; Erreichung der Vollzugsziele als zusätzliches Tatbestandsmerkmal bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 75 StVK 197/19
  • OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Damit hat der Landesgesetzgeber die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 326, 381) umgesetzt, nach der die Konzeption der Sicherungsverwahrung Vollzugslockerungen vorsehen muss und diese nicht ohne zwingenden Grund - etwa auf der Grundlage pauschaler Wertungen oder mit dem Hinweis auf eine nur abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr - versagt werden dürfen (LT-Drucks. 16/4873, S. 62).

    bb) Allerdings muss die Vollzugsbehörde bei Ausübung des durch § 16 Abs. 1 Satz 1 Nds. SVVollzG eingeräumten Beurteilungsspielraums die besonderen Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots beachten, das verlangt, dass die Sicherungsverwahrung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug so auszugestalten ist, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt, wozu es eines freiheitsorientierten Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung bedarf (BVerfGE 128, 326, 375).

    Mit Blick auf die vom Bundesverfassungsgericht hervorgehobene Bedeutung von Vollzugslockerungen für das freiheitsorientierte Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung und die Aussetzungsprognose sowie das Verbot, Vollzugslockerungen ohne zwingenden Grund zu versagen (BVerfGE 128, 326, 381), wird es regelmäßig nicht in Betracht kommen, einer Lockerungsstufe, für die keine zwingenden Versagungsgründe vorliegen, generell die Erforderlichkeit zur Erreichung der Vollzugsziele abzusprechen.

  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Denn gemäß § 17a Abs. 5 GVG i.V.m. § 83 VwGO prüft das Gericht, das über ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung in der Hauptsache zu entscheiden hat, nicht, ob die örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts gegeben war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 (StrVollz), juris).

    Für das weitere Verfahren ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der örtlichen Zuständigkeit auch nach erfolgter Aufhebung und Zurückverweisung nicht erneut aufgeworfen und anders beurteilt werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 (StrVollz), juris).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Partei bereits im erstinstanzlichen Verfahren die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gerügt hat und entgegen § 17a Abs. 3 Satz 2 GVG eine Vorabentscheidung hierüber unterblieben ist (BGHZ 130, 159, 163).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Denn mit Ausnahme der Tatsache, dass § 16 Abs. 1 Satz 1 Nds. SVVollzG der Vollzugsbehörde kein Ermessen einräumt, gelten die im Strafvollzugsrecht für die Annahme eines Beurteilungsspielraums angeführten Argumente (vgl. BGHSt 30, 320, 324) auch für den Vollzug der Sicherungsverwahrung.
  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Deshalb muss auch hier der vom Bundesverfassungsgericht zu Vollzugslockerungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe entwickelte Prüfungsmaßstab (BVerfG NJW 1998, 1133) zum Tragen kommen.
  • BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung (grundrechtskonforme Auslegung);

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    In derartigen Fällen kommt es auch nach einer Verlegung nicht zu einem Parteiwechsel und die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der die Vollzugsplanfortschreibung erlassenden Justizvollzugsanstalt besteht fort (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16, NStZ-RR 2017, 232).
  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvR 286/18

    Vollzug der Sicherungsverwahrung und vollzugsöffnende Maßnahmen

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Zwar ist es durchaus zulässig, einen Mangel an therapeutischer Aufarbeitung als einen Gesichtspunkt bei der Einschätzung der Flucht- und Missbrauchsgefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 2018 - 2 BvR 286/18, juris).
  • BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    Zwar ist es zutreffend, dass bei einem Antrag auf Gewährung von Lockerungen die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt zu einem Parteiwechsel auf Antragsgegnerseite führt, weil nunmehr nur noch die neue Anstalt über die Bewilligung von Lockerungen entscheiden kann und deshalb gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG am Verfahren beteiligt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - 2 ARs 536/88, BGHSt 36, 33).
  • OLG Nürnberg, 11.08.2015 - 1 Ws 224/15

    Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    aa) Sowohl der Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nds. SVVollzG als auch der ausdrücklich erklärte Wille des Gesetzgebers (LT-Drucks. 16/5519, S. 13) belegen, dass die Erforderlichkeit der vollzugsöffnenden Maßnahme zur Erreichung der Vollzugsziele neben dem Fehlen zwingender Versagungsgründe eine zusätzliche tatbestandliche Voraussetzung für die Gewährung darstellt (so bereits zutreffend LG Göttingen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 62 StVK 37/15, juris, mit Anm. Peglau, jurisPR-StrafR 20/2015 Anm. 2; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 191, zu Art. 54 Abs. 2 BaySvVollzG; KG, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 Ws 235/16 Vollz, juris, zu § 40 SVVollzG-Berlin; offen gelassen bei Reichenbach aaO Rn. 56.3).
  • KG, 28.12.2016 - 2 Ws 235/16

    Vollzugsöffnende Maßnahmen im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin:

    Auszug aus OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
    aa) Sowohl der Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nds. SVVollzG als auch der ausdrücklich erklärte Wille des Gesetzgebers (LT-Drucks. 16/5519, S. 13) belegen, dass die Erforderlichkeit der vollzugsöffnenden Maßnahme zur Erreichung der Vollzugsziele neben dem Fehlen zwingender Versagungsgründe eine zusätzliche tatbestandliche Voraussetzung für die Gewährung darstellt (so bereits zutreffend LG Göttingen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 62 StVK 37/15, juris, mit Anm. Peglau, jurisPR-StrafR 20/2015 Anm. 2; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2016, 191, zu Art. 54 Abs. 2 BaySvVollzG; KG, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 Ws 235/16 Vollz, juris, zu § 40 SVVollzG-Berlin; offen gelassen bei Reichenbach aaO Rn. 56.3).
  • OLG Jena, 14.07.2008 - 1 Ws 268/08

    Reststrafenaussetzung

  • LG Göttingen, 10.07.2015 - 62 StVK 37/15
  • BayObLG, 26.02.2024 - 203 StObWs 49/24

    Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Entscheidung der

    Die beiden Vorschriften gemeinsame positive tatbestandliche Voraussetzung für die Gewährung einer vollzugsöffnenden Maßnahme in der Sicherungsverwahrung ist, dass diese dem Erreichen der Vollzugsziele (Art. 2 BaySvVollzG) dient (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. August 2015 - 1 Ws 224/15 BeckRS 2015, 14770 Rn. 14; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23. Juni 2022 - 3 Ws 159/22 (StVollz) BeckRS 2022, 36727 Rn. 3 zu § 13 Abs. 2 HSVVollzG; OLG Celle, Beschluss vom 08. September 2020 - 3 Ws 210/20 (MVollz) BeckRS 2020, 23916 Rn. 25 zu § 16 Abs. 1 Satz 1 Nds. SVVollzG; KG, Beschluss vom 28. Dezember 2016 - 2 Ws 235/16 Vollz BeckRS 2016, 121378 Rn. 7 zu § 40 ff. SVVollzG-Berlin).
  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

    Sie sind daher ein wesentliches Instrumentarium zur Umsetzung der Gestaltungsgrundsätze nach Art. 3 BaySvVollzG (freiheitsorientierte und therapiegerichtete Ausgestaltung) sowie zum Erreichen der Vollzugsziele nach Art. 2 BaySvVollzG (Minderung der Gefährlichkeit des Sicherungsverwahrten, dessen Befähigung, ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit ohne Straftaten zu führen, und Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten) (zu den besonderen Anforderungen bei Sicherungsverwahrten s. auch OLG Celle, Beschluss vom 08.09.2020, Az.: 3 Ws 210/20, StrFo 2020, 432).
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